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Spielplätze

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25348 Engelbrechtsche Wildnis


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Zu den Aufgaben der Gemeinden und Städte gehört auch, Spiel- und Bolzplätze anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.


Beschreibung

Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.

Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (zum Beispiel weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Horst-Herzhorn - Tiefbau

Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)
Tel: +49 4126 3928-52   |   Fax: +49 4126 3928-17
E-Mail: info[at]amt-horst-herzhorn.de
Web: www.amt-horst-herzhorn.de


Öffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr
Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung


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