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Stallpflicht für Geflügel in Steinburg ab Samstag zum großen Teil aufgehoben

Ab Samstag, dem 08. April 2017, wird die Stallpflicht für Geflügel im Kreis Steinburg für viele Gemeinden aufgehoben.

Die Geflügelpest-Situation war in den zurückliegenden Wochen in Schleswig-Holstein sehr unterschiedlich. Regional oder örtlich besteht noch immer ein überdurchschnittliches Infektionsrisiko für Geflügel in Haltungsbeständen. Die Voraussetzungen, um die Stallpflicht im Kreis Steinburg vollständig aufzuheben, sind zurzeit noch nicht erfüllt. Weiterhin aufgestallt werden muss in Gebieten mit hoher Hausgeflügeldichte, in Regionen mit hoher Wasservogeldichte (in Steinburg als entlang von Kanal, Elbe und Stör) und in der Nähe von Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätzen.

Ausführliche Informationen gibt die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 05. April 2017, die als Amtliche Bekanntmachung Nr. 45/2017 auf der Homepage des Kreises unter www.steinburg.de veröffentlicht ist.

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