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Covid-19: Maskenpflicht in Glückstadt und Itzehoe ausgeweitet

05.11.2020: Der Kreis Steinburg hat die Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche, in denen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist mit dem heutigen Tage dahingehend geändert, dass die Maskenpflicht jetzt auch im Bereich des Bahnhofs in Glückstadt gilt und die Zeiten der Tragepflicht in Itzehoe auf 7 - 19 Uhr ausgeweitet wurden. Genauere Informationen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die unter folgendem Link zu finden ist. Allgemeinverfügung 05.11.2020

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