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Straßenbeleuchtung

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25361 Krempe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Gemeinde, dem Amt oder der Stadt.


Beschreibung

Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.

Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.


Rechtsgrundlage

§§ 2, 10 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

StrWG


Weitere Informationen

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.


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Ansprechpartner

Amt Krempermarsch - Bauamt

Birkenweg 29
25361 Krempe
Tel: 04824 38900   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: info[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web: www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mi. Geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Bauamt)

Herr Shahram Aslani Icon Vcard

Tel: 04824 3890-17   |   Fax: 04824 3890-10
E-Mail: s.aslani[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Zimmer: EG 10  

Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Bauamt)

Herr Shahram Aslani Icon Vcard

Tel: 04824 3890-17   |   Fax: 04824 3890-10
E-Mail: s.aslani[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Zimmer: EG 10  

Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Bauamt)

Herr Anton Rosemann Icon Vcard

Tel: 04824 389027   |   Fax: 04824 3890-10
E-Mail: a.rosemann[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Zimmer: EG 2  


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