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Musikschule

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25548 Kellinghusen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Musikschulen vermitteln musikalische Bildung, z.B. durch Instrumental- oder Gesangsunterricht.Aufgaben der Musikschulen; Link zum Landesverband


Beschreibung

Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.


Zuständigkeit

An die regionalen Musikschulen beziehungsweise Kreismusikschulen.


Kosten

Für den Unterricht und die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilet die jeweilige Musikschule.


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverbandes der Musikschulen in Schleswig-Holstein e.V.

Landesverband der Musikschulen


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