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Schifffahrt


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Bund kann den Ländern in Angelegenheiten der Schifffahrt, Häfen und Wasserstraßen Aufgaben übertragen.


Description

Häfen, Schifffahrt und Wasserstraßen spielen in Schleswig-Holstein eine zentrale Rolle.

Die Länder haben nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (Seeaufgabengesetz) keine eigene Zuständigkeit. Bei der Umsetzung des Seeaufgabengesetzes kann sich der Bund jedoch – soweit erforderlich und notwendig – der Länder bedienen.


Jurisdiction

An die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nord (GDWS-Ast N), früher: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD Nord).


Legal basis

Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt (Seeaufgabengesetz - SeeAufgG).

SeeAufgG


Additional Information

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur oder der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

Wasserstraßen und Verkehrswege

WSV


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