Skip to the navigation Skip to the content

Gesellenprüfung: Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit

Location filters
25548 Kellinghusen


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

In Ausnahmefällen können Auszubildende bereits vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden.


Description

Als Auszubildende/r (Lehrling) im Handwerk können Sie nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn Ihre Leistungen dieses rechtfertigen.

Voraussetzungen:

  • Überdurchschnittliche Noten auf dem zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis,
  • überdurchschnittliche Noten auf dem Zwischenprüfungszeugnis,
  • überdurchschnittliche Leistungen im Ausbildungsbetrieb,
  • alle Kenntnisse und Fertigkeiten können Ihnen bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung vermittelt werden,
  • Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
  • Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte/Ausbildungsnachweise,
  • die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer bis zur vorgezogenen Prüfung wird nicht unterschritten.

 


Jurisdiction

An die zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung.


Costs

Die Prüfung ist für Auszubildende gebührenfrei.


Required documents

  • Anmeldungsformular,
  • zuletzt erteiltes Berufsschulzeugnis/erteilte Berufsschulzeugnisse,
  • Zwischenprüfungszeugnis,
  • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass die/der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihr/ihm bis zum vorzeitigen Termin der abschließenden Prüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
  • schriftliche Stellungnahme der Berufsschule über den Leistungsstand der/des Auszubildenden,
  • Teilnahmenachweis für die vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
  • vorgeschriebene Berichtshefte/Ausbildungsnachweise.

 


Legal basis

  • § 37 Abs. 1 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO),
  • § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

§ 37 HwO

§ 45 BBiG


Additional Information

Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.

Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf bei der Entscheidung über die Zulassung hieraus kein Nachteil erwachsen.

Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.

Gesellenprüfung


Related services


Forms


Contacts

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Phone: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Opening times:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Phone: +49 451 1506-0   |   Fax: +49 451 1506-180
E-Mail: info[at]hwk-luebeck.de
Web: www.hwk-luebeck.de


Opening times:

Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr


To top