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Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ein Betrieb, der forstliches Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, erzeugen möchte, muss dies anmelden.


Description

Zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss Ihr Betrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.


Jurisdiction

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).


Eke out

Die Bereisung durch die Zulassungskommission findet einmal jährlich im Oktober statt. Anträge sind daher bis Mitte des Jahres einzureichen.


Costs

Keine


Required documents

Formloser Antrag mit folgenden Angaben:

  • Bestandsdaten der letzten Forsteinrichtung,
  • aktuelle Forstkarten des betreffenden Bestandes.

 


Legal basis

  • § 7 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG),
  • Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung (FoVZV).

§ 7 FoVG

FoVZV


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