Skip to the navigation Skip to the content

Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Hersteller / Anwender bestimmter Bauprodukte müssen eine außergewöhnliche Sachkunde und Erahrung nachweisen.


Description

Als Hersteller beziehungsweise Anwender von

  • Bauprodukten, deren Herstellung / Anwendung oder
  • Bauarten, deren Ausführung

außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert, müssen Sie den Nachweis hierüber gegenüber einer Prüf- oder Überwachungsstelle erbringen.


Jurisdiction

An eine anerkannte Überwachungsstelle. Diese finden Sie im Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen).

DIBt - PÜZ-Stellen


Legal basis


Related services


Please enter your Location Picker in the jurisdiction search. Only in this way it is possible to identify a contact.

To top