Skip to the navigation Skip to the content

Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.


Description

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.


Jurisdiction

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).


Costs

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.


Required documents

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.


Legal basis

  • §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).

§§ 54 ff. WHG

§ 34 Landeswassergesetz


Related services


Please enter your Location Picker in the jurisdiction search. Only in this way it is possible to identify a contact.

To top