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Besuch der Ausschusssitzungen des Landtages

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie Ausschussitzungen besuchen möchten, müssen Sie sich an den Schleswig-Holsteinischen Landtag wenden.


Beschreibung

Die Sitzungen der ständigen Ausschüsse des Schleswig-Holsteinischen Landtages sind in der Regel öffentlich. Für bestimmte Verhandlungsgegenstände kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise schutzwürdige Interessen Einzelner dies erfordern.

Das Themenspektrum, mit dem sich der Landtag zu befassen hat, ist sehr umfangreich. Von den Parlamentariern werden kompetente Stellungnahmen und Entscheidungen zu allen Fragen unserer vielschichtigen modernen Gesellschaft erwartet - von Bildungspolitik über Justizangelegenheiten und Finanz- und Wirtschaftsthemen bis hin zu Landwirtschaft und Umweltschutz.

Die Ausschüsse werden vom Landtag eingesetzt. Sie bereiten die Beschlüsse des Landtagsplenums vor und leisten mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Wahrnehmung der Kontroll-, der Gesetzgebungs-, der Informations- und der Artikulationsfunktion des Parlaments. Die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse sind für das Plenum aber nicht verbindlich.


Zuständigkeit

An den Schleswig-Holsteinischen Landtag.

Schleswig-Holsteinischer Landtag


Rechtsgrundlage

Die Anzahl und das Aufgabengebiet der ständigen Ausschüsse (sogenannte Fachausschüsse) werden durch das Parlament für die Dauer einer Wahlperiode in der Geschäftsordnung des Landtages festgelegt.

Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages


Weitere Informationen

Die Ausschüsse des Landtages tagen fast immer im Landeshaus. Die Termine dafür werden regelmäßig im Internet-Angebot des Landtages veröffentlicht.

Zum Betreten des Landeshauses führen Sie bitte einen gültigen Personalausweis mit sich.

Ausschüsse des Schleswig-Holsteinischen Landtages


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