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Jugendarbeit / Jugendbildung

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Jugendarbeit ist Teil der Jugendhilfe. Sie unterstützt Jugendliche dabei, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt das eigenverantwortliche Handeln.


Beschreibung

Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe.

Die Jugendarbeit (offene und verbandliche Jugendarbeit) fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt. Konkret spiegelt sich dies darin wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.

Das Land Schleswig-Holstein fördert Bildungsveranstaltungen und Projekte von Trägern der Jugendhilfe, die Jugendverbände, Investitionen in Stätten der Jugendarbeit, die internationale Jugendarbeit, das Ferienwerk Schleswig-Holstein sowie das ehrenamtliche Engagement (Freistellung und Verdienstausfall) auf der Basis der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.


Zuständigkeit

  • An die Jugendverbände, Vereine oder Initiativen (freie Träger) oder
  • an das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (öffentlicher Träger).

 


Kosten

Es können Mitgliedsbeiträge von den freien Trägern erhoben werden.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Jugendarbeit finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit


verwandte Vorgänge


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