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Stallpflicht teilweise aufgehoben

Sie dürfen wieder raus! (© Britta Glatki)

07.05.21: Das ist wichtig für die Geflügelhalter im Kreis Steinburg: Die Stallpflicht für Geflügel wird mit Wirkung ab Samstag, dem 08. Mai 2021, aufgehoben, soweit sie sich räumlich nicht auf die Teilgebiete entlang

• der Elbe bis zu einem Abstand von 3 km vom Uferrand sowie
• dem Nord-Ostsee-Kanal und der Stör, jeweils bis zu einem Abstand von 500 m zum Uferrand, 

erstreckt.
 
Ausführliche Informationen gibt es in der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 60/2021 für den Kreis Steinburg, die unter www.steinburg.de zum Download zur Verfügung steht.

Alle Geflügelhalter im Kreis Steinburg bekommen übrigens persönlich Post vom Kreisveterinäramt.

Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich gern an das Steinburger Veterinäramt unter der Email veterinaeramt[at]steinburg.de oder unter Tel. 04821 69447.

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