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19.03.20: Covid-19: Die für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Läden können nun auch an Sonntagen öffnen - neue Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg

Mit Datum vom 19. März 2020 regelt der Kreis, dass folgende Verkaufsstellen an Sonntagen in der Zeit von 11 bis 17 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein dürfen: Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und der Großhandel. Alle Apotheken haben die Möglichkeit an allen Sonntagen zu öffnen. Gesetzliche Feiertage sind durch die Verordnung nicht erfasst. Dies bedeutet konkret, die Verkaufsstellen dürfen am Karfreitag und am Ostermontag nicht öffnen, wohl aber am Ostersonntag. Landrat Torsten Wendt zeigt sich erfreut über diese Entwicklung und begrüßt die verbesserte Einkaufsmöglichkeit die sich in dieser Situation den Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Steinburg bietet.

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