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Jugendschöffen gesucht!

15.03.23: Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden im Kreis Steinburg insgesamt 100 Frauen und Männer, die als VertreterInnen der Bevölkerung an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. 

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinburg schlägt doppelt so viele Kandidaten vor wie an Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlaus-schuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen. 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Kreis Steinburg wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheits-strafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen in Jugendstrafsachen (Jugendschöffen) sollen über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Insbesondere sollen die Schöffen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das Amt eines Schöffen ist ein sehr verantwortungsvolles. Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sit-zungsdienstes – gesundheitliche Eignung sind unbedingt notwendig. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen mit zu ver-antworten. Für ein Schöffenamt bewerben sollte sich nur, wer die Verantwortung z.B. für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder auch für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage auch für sich persönlich (er)tragen kann.

Sie würden sich gern für dieses wichtige Amt ehrenamtlich engagieren? Bitte bewerben Sie sich bis zum 19.05.2023 beim Jugendamt des Kreises Steinburg, Viktoriastraße 16-18, 25524 Itzehoe oder bei Ihrer zuständigen Stadt- bzw. Amtsverwaltung. 

Bewerbungsformulare und zahlreiche Informationen rund um das Amt der Schöffen oder Jugendschöffen finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl.de . Hier erhalten Sie auch Entscheidungshilfen für oder gegen eine Bewerbung. 

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