Grundsätzlich können Fahrzeuge auch ganz einfach von Zuhause erneut wieder auf Ihren Namen angemeldet werden. Nähere Informationen zur...
"H-Kennzeichen", "E-Kennzeichen" und grüne Kennzeichen können ab dem 01.10.2017 auch in Kombination mit einem Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
Grundsätzlich können Fahrzeuge auch ganz einfach von Zuhause aus abgemeldet werden. Nähere Informationen zur "Online-Außerbetriebsetzung" finden Sie...
Seit Herbst 2015 kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ein „E-Kennzeichen“ zugeteilt werden.
Bei der Beantragung von Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen muss ab dem 01.06.2015 gegebenenfalls ein Empfangsberechtigter genannt werden.
Originalbericht zur Hauptuntersuchung / Entstempelung von Kennzeichenschildern
Bericht zur Hauptuntersuchung und Nachweis über die Fahrzeugdaten und die bestehende Betriebserlaubnis erforderlich
Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen über das Schleswig-Holstein-Portal
Beibehaltung von Kennzeichen an Fahrzeugen innerhalb von Deutschland bei Umzug
Zulassung eines Kraftfahrzeuges nur noch mit der elektronischen Versicherungsbestätigung
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