Jagd- und Waffenbehörde
COVID-19
- Wir bearbeiten alle Anliegen per E-Mail, Post, Telefon und Fax! Persönliche Vorsprachen finden nur in wenigen, begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Vereinbarung statt.
- Erlaubnisurkunden (Waffenbesitzkarten, Europäisch. Feuerwaffenpass, Munitionserwerbsscheine, Jagdscheine, Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse, etc.) senden Sie uns bitte nebst Antragsunterlagen oder Anzeigen per Post oder werfen sie in den Briefkasten der Kreisverwaltung. Nach der Bearbeitung erhalten Sie die Unterlagen mit einer Gebührenfestsetzung zum Überweisen förmlich zugestellt zurück. Bitte legen Sie kein Geld oder Briefmarken bei!
- Bereiten Sie alle Unterlagen gut vor! Um Ihre Anliegen soweit es geht effizient und unkompliziert bearbeiten zu können, ist eine gute Vorbereitung der Anträge, notwendiger Nachweise und Angaben erforderlich. Gerade jetzt, wo wir nicht mehr direkt im persönlichen Gespräch Unklarheiten ausräumen oder Unterschriften einholen können, müssen alle Unterlagen für einen reibungslosen Ablauf perfekt vorbereitet sein.
- Passende Formulare wie Antragsunterlagen und notwendige Anzeigen finden Sie unter https://www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/ordnungsamt/download.html zur einfachen Abwicklung Ihrer Anliegen. Das Formular-Angebot der Waffenbehörde, der Jagdbehörde und der Sprengstoffbehörde wird in nächster Zeit noch weiter ausgebaut, um für alle häufigen Vorgänge Ihnen einfache Formulare anbieten zu können.
- Die Abgabe von Legalwaffen und Munition zur Vernichtung ist nicht möglich. Sofern Fundwaffen auftauchen, kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich per E-Mail, Telefon, Fax und Post.
Jagdwesen
Zum Ausüben der Jagd ist das Ablegen der Jägerprüfung Voraussetzung. Nähere Auskünfte hierzu gibt die untere Jagdbehörde. Diese erteilt auch Jagdscheine und trifft Anordnungen rund um die Jagd.
Vorbereitungslehrgänge für die Ablegung der Jägerprüfung bietet die Kreisjägerschaft Steinburg an.
Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen
Für die Erstausstellung oder Verlängerung Ihres Jagdscheines reichen Sie bitte per Post oder in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Kreisgebäudes Viktoriastr. 16 – 18, 25524 Itzehoe ein:
- Den von Ihnen unterschriebenen Antragsvordruck >>>KLICK<<<,
- einen Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung mit der Versicherungszeit über den von Ihnen beantragten Zeitraum (maximal 3 Jahre)
- Ihren Jagdschein
Kann Ihr alter Jagdschein nicht mehr verlängert werden (die Seite 5 ist bereits vollständig ausgefüllt), benötigen Sie zusätzlich noch ein neues Passbild.
Weitere Angaben bzw. Unterlagen werden bei Bedarf gesondert angefordert.
Die Antragsbearbeitung nimmt aufgrund notwendiger Prüfungen eine gewisse Zeit in Anspruch. Es wird empfohlen, den Verlängerungsantrag mind. 1 Monat vor Ablauf des gültigen Jagdscheines einzureichen.
Telefon | |
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04821/699 311 (Fax) | |
Herr Hartnack, J. | 04821/69 337 |
Waffenwesen
Hier werden neben Anträgen über die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse, insbesondere für Jäger und Sportschützen, auch die sogenannten „kleinen Waffenscheine“ bearbeitet.
Telefon | |
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04821/699 296 (Fax) | |
Herr Steffen | 04821/69 296 |
Frau Kunzmann | 04821/69 550 |
Herr Benz | 04821/69 650 |