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Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.


Beschreibung

Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
  • Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
  • Blindenhilfe.

 


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.


Fristen

Keine


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

§§ 70 - 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

§§ 70 ff. SGB XII


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