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Tiere: Schlachten - Erlaubnis

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25361 Krempe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Tiere gewerbsmäßig schlachten möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Beschreibung

Wenn Sie Tiere gewerbsmäßig schlachten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Weiterhin sind in Deutschland für das Schlachten von Tieren bestimmte artspezifische Betäubungs- und Tötungsverfahren vorgeschrieben, die § 12 sowie in der Anlage 1 der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) aufgeführt sind.


Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

Veterinärämter in Schleswig-Holstein


Kosten

Es können Gebühren anfallen. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag zum gewerblichen Schlachten muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers,
  • Adresse der Schlachtstätte,
  • Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die das Betäuben und Töten der Tiere vornehmen,
  • Art und Anzahl der Tiere, die geschlachtetächtet werden sollen.

 


Rechtsgrundlage

§§ 4, 12 ff. Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV),

Verordnung (EG) 1099/2009.

TierSchlV


Weitere Informationen

Informationen zum Tierschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Tierschutz


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Ansprechpartner

Kreis Steinburg

Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690   |   Fax: +49 4821 69356
E-Mail: info[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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