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Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25361 Krempe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).


Beschreibung

Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.

In der Regel bestimmen innerorts Satzungen der jeweiligen Gemeinde/Stadt/des Amtes wie und wo die Plakatierung angebracht werden darf. Zulässige Werbeflächen können sich zum Beispiel an Laternenmasten, Litfaßsäulen, Anschlagtafeln oder Großwerbetafeln befinden. Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren in der Regel nicht zulässig.

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum innerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Genehmigung wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.


Zuständigkeit

An die jeweilige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren / dessen Bereich die betroffene Ortsdurchfahrt liegt.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.


Kosten

Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

  • §§ 8 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • §§ 21 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

FStrG

§ 33 StVO

§§ 21 ff. StrWG


Weitere Informationen

Für Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein zuständig.


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt

Birkenweg 29
25361 Krempe
Tel: 04824 389022   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web: www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mi. Geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)

Frau Patrizia Ahlbrecht Icon Vcard

Tel: 04824 389022   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Zimmer: EG 5  

Mitarbeiter (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)

Frau Sabine Danielzik Icon Vcard

Tel: 04824 389023  
E-Mail: s.danielzik[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Zimmer: EG 6  


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


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