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Hausschlachtungen

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25361 Krempe


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Hausschlachtungen vornehmen möchte, muss über die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.


Beschreibung

Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten für den eigenen häuslichen Verbrauch. Voraussetzung ist, dass derjenige, der die Tiere schlachtet, über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

Bei der Hausschlachtung unterliegen als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Schweine, Pferde oder andere Huftiere, die Träger von Trichinen sein können, sind zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.

Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen.


Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter oder Amtstierärzte).


Kosten

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

  • Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV),
  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB),
  • § 2a Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV),
  • Verordnung (EG) 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.

Verordnung (EG) 1099/2009

TierSchlV

LFGB

Tier-LMHV


Weitere Informationen

Die Adressen der Veterinärämter in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Lebensmittelsicherheit

Veterinärämter in Schleswig-Holstein


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Ansprechpartner

Kreis Steinburg

Viktoriastraße 16 - 18
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 690   |   Fax: +49 4821 69356
E-Mail: info[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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