Geflügelpest (Aviäre Influenza)
Die Stallpflicht für gehaltenes Geflügel wird mit Mittwoch, dem 26.05.2021 im gesamten Gebiet des Kreises Steinburg aufgehoben.
Bei Fragen steht Ihnen das Veterinäramt unter der Telefonnummer 04821/69447 sehr gern zur Verfügung.
Geflügelpest in Tierhaltung mit 76.000 Hühnern festgestellt
Pressemitteilung der Landesregierung vom 07.03.2021
Seit Beginn des Geflügelpest-Geschehens 2020/21 wurden im Kreis Steinburg 110 Wildvögel (Nonnengänsen, Wildenten, Greifvögel, Fischreiher u.a.) eingesammelt. Von diesen Wildvögeln wurden auf das Geflügelpest-Virus H5N8 positiv 64 Wildvögel getestet. Dies sind 70 % der untersuchten Tiere.
In Schleswig-Holstein wurden bislang 438 Nachweise in der Wildvogelpopulation durch das FLI bestätigt. Dies entspricht 70 % der Nachweise Gesamtdeutschlands.
Das FLI bewertet das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen (z.B. zoologische Einrichtungen) weiterhin als hoch.
Unter nachstehendem Link finden Sie die aktualisierte Risikoeinschätzung des FLI zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland:
Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland; korrigierte Fassung (openagrar.de)
Aktuell bleibt die Stallpflicht für das Hausgeflügel im Kreis Steinburg weiterhin bestehen.
Link zu unseren Bekanntmachungen 130/2020 und 131/2020
Der folgenden Karte des FLI können Sie die aktuellen Geflügelpestausbrüche deutschlandweit entnehmen:
Russische Behörden teilten am vergangenen Wochenende mit, dass bei sieben Mitarbeitern eines Geflügelmastbetriebes weltweit erstmals Infektionen mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N8 festgestellt wurden. Eine Einschätzung und Empfehlungen des FLI hierzu finden Sie unter:
Bei Fragen steht ich Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gern zur Verfügung.