Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Zensus Erhebungsstelle

Wie viele Menschen leben in den Städten und Gemeinden in Deutschland? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürger*innen? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Seniorenheime? Um diese und andere Fragen zu beantworten findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt.

Ziel des Zensus ist es, die Einwohnerzahl in Deutschland zu ermitteln sowie zentrale Strukturdaten zu erheben. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergeschützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit der Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Damit nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben.

Für die Durchführung des Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Auch im Kreis Steinburg wurde eine kommunale Erhebungsstelle eingerichtet, die die Befragung koordiniert und zusammen mit den ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durchführt. Die Erhebungsbeauftragten führen die Befragung vor Ort durch, indem sie die vorab per Stichprobe ausgewählten Bürger*innen besuchen und die entsprechenden Daten erheben.

Aufgabe der Erhebungsstelle ist es, Erhebungsbeauftragte zu gewinnen, zu schulen, bei ihren Aufgaben zu unterstützen und ihren Einsatz zu koordinieren. Die Erhebungsstelle stellt weiterhin die Einhaltung der Qualitätsstandards bei der Datenerhebung sowie der datenschutzrechtlichen Vorschriften sicher.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.zensus2022.de.

Wer wird befragt?

Per Zufallsverfahren werden Anschriften ausgewählt, an denen alle dort lebenden Personen befragt werden. Das sind etwa 10,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland. Nach §§ 23 – 26 ZensG 2022 besteht eine Auskunftspflicht für alle Mitglieder des Haushaltes. Außerdem werden alle Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften gezählt.

Welche Fragen werden gestellt – und warum?

Bei der Bevölkerungszählung gibt es zunächst eine kurze persönliche Befragung. Interviewer*innen – sogenannte Erhebungsbeauftragte – stellen Fragen zu allen Personen im Haushalt, etwa zu Namen, Geschlecht und Familienstand. Das dient der Existenzfeststellung zur Ermittlung der Bevölkerungszahl.

Weitere Fragen zu Bildung, Erwerbstätigkeit und Beruf beantworten etwa drei Viertel dieser Befragten. Diese zusätzliche Personenbefragung kann online ausgefüllt werden.

Alle Fragen und Fragebogen können auf Musterfragebogen eingesehen werden.

Die Ergebnisse des Zensus 2022 sind Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen für ganz Deutschland.

Warum werden personenbezogene Angaben erfragt und was passiert mit ihnen?

Fragen nach personenbezogenen Angaben wie Name und Geburtsdatum dienen der Durchführung der Statistik. Diese Hilfsmerkmale werden frühestmöglich von den Auswertungsmerkmalen getrennt und gelöscht. Nach § 16 BStatG sind die Erhebungsbeauftragten zur Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung verpflichtet.

Es gilt ein strenger Datenschutz. Alle erhobenen Angaben werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet und dürfen nicht an Behörden oder Register zurückgespielt werden (sogenanntes Rückspielverbot).

Was wird nicht gefragt?

Behauptungen, dass beim Zensus 2022 Einkommen oder Impfstatus erhoben würden, sind falsch. Diese und andere Falschinformationen und Missverständnisse klärt der Faktencheck.

Für weitere Fragen steht Ihnen eine FAQ-Liste zur Verfügung oder wenden Sie sich gerne an uns.

Wer wird befragt?

Die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) richtet sich an alle 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum.

Welche Fragen werden gestellt – und warum?

Zur Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum postalisch Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen. Dort beantworten sie Fragen zu Wohnungsgröße, zum Baujahr, zum Wohnungsleerstand und zu den Gründen dafür, zur Nettokaltmiete, zur Heizungsart und zum Energieträger der Wohnimmobilie.

Alle Fragen und Fragebogen können auf Musterfragebogen eingesehen werden.

Die Ergebnisse bieten die Datengrundlage, aktuelle Herausforderungen wie beispielsweise den Wohnungsmangel oder die energetische Sanierung faktenbasiert anzugehen.

Warum werden personenbezogene Angaben erfragt und was passiert mit ihnen?

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden Name und Vorname zweier Mieterinnen oder Mieter erfragt. Diese Hilfsmerkmale werden benötigt, um Personen ihren Wohnhaushalten maschinell zuzuordnen (sogenannte Haushaltegenerierung). Damit soll zum Beispiel abgeleitet werden, wie viel Wohnfläche eine Person oder auch eine mehrköpfige Familie im Durchschnitt zur Verfügung hat.

Wer ist zuständig?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Statistikamt Nord. Telefonisch unter der 040 8516-3444 (montags bis donnerstags von 8:30 bis 17:30 Uhr, sowie freitags von 8:30 bis 16:00 Uhr) erreichbar.

Was ist der Mikrozensus?

Der Mikrozensus ist – nach dem Zensus – die größte repräsentative Haushaltserhebung. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 umfangreiche Informationen zur Haushalts- und Familienstruktur, Arbeits- und Einkommenssituation, Aus- und Weiterbildung sowie zu weiteren Themen erhoben. Zudem wurden mit dem Jahr 2020 weitere Erhebungsteile zu Einkommen und Lebensbedingungen, sowie zur Arbeitsmarktbeteiligung in den Mikrozensus aufgenommen. Ergänzend wird ab dem Jahr 2021 der Erhebungsteil zur Internetnutzung beim Mikrozensus befragt.

Wer wird befragt?

Der Mikrozensus wird jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung in Deutschland durchgeführt und betrifft in Schleswig-Holstein etwa 14 700 Haushalte. Befragt werden Haushalte in Gebäuden, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt werden.

Wann und in welchen Abständen findet der Mikrozensus statt?

Die ausgewählten Haushalte werden über alle Kalenderwochen im Jahr gleich verteilt befragt. Jeder Haushalt nimmt innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren bis zu viermal an den Befragungen teil. Lediglich für diejenigen Haushalte, die an der Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung teilnehmen, ergibt sich ein anderer Befragungsturnus. Diese werden in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen und somit zweimal im Jahr befragt.

Wie läuft die Befragung in Zeiten von Corona ab?

Für die Befragungen werden vom Statistikamt Nord Interviewende, sog. Erhebungsbeauftragte, eingesetzt. Die ausgewählten Haushalte erhalten von den Erhebungsbeauftragten ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag für ein persönliches Interview. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie führen die Erhebungsbeauftragten das Interview zum Mikrozensus ausschließlich telefonisch durch. Ebenso besteht die Möglichkeit an der Befragung online teilzunehmen oder den Fragebogen selbstständig auszufüllen und zurückzusenden.

Wer ist zuständig?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Statistikamt Nord. Telefonisch unter der 0431 6895-9250 erreichbar.

Erhebungsstelle
E-MailTelefon
zensus[at]ehst-kreis-steinburg.landsh.de04821/69 820

Kreis Steinburg – Der Landrat
Erhebungsstelle Zensus

Postadresse
Viktoriastraße 16-18
D - 25524 Itzehoe

Besuchsadresse
Bahnhofstraße 9
D - 25524 Itzehoe

Besuchszeiten
Montag - Freitag
Nach Terminvereinbarung

Beachten Sie, dass der Zugang zur Erhebungsstelle nicht barrierefrei ist.
Bitte kontaktieren Sie uns vorab.

To top