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Covid-19: Das Gesundheitsamt bittet um Mithilfe

Aufgrund der rasant steigenden Zahl an Infizierten und betroffenen Kontaktpersonen, bittet das Gesundheitsamt nochmal um die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger.

Alle Personen mit einem positiven Schnell- oder Selbsttest, einem positiven PCR-Test oder die enge Kontaktpersonen zu einem bestätigten Fall sind und nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich ohne persönliche oder schriftliche Information des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Zusätzlich haben sich geimpfte und genesene enge Kontaktpersonen in Quarantäne zu begeben, die Kontakt zu einer mit der Virusvariante Omikron bestätigten Person hatten.

Die Pflicht zur Absonderung ergibt sich unmittelbar aus der bestehenden Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg über die Anordnung zur Absonderung (Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS- CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson).

Für Personen mit einem positiven Selbst- oder Schnelltest gilt Folgendes: Diese Personen sind – wie bisher – zu einer umgehenden PCR-Testung verpflichtet und müssen sich über ein Meldeformular unter www.steinburg.de beim Gesundheitsamt melden. Personen, bei denen ein positives PCR-Ergebnis vorliegt (sog. infizierte Personen), haben sich ebenfalls über das Meldeformular unter www.steinburg.de beim Gesundheitsamt zu melden und die Personen zu informieren, zu denen sie 48 Stunden vor Symptombeginn oder vor positiven Test Kontakt hatten.

Für enge Kontaktpersonen zu infizierten Personen gilt Folgendes:

Sobald dieser Personenkreis Kenntnis von der Infektion ihres Kontaktes erlangt hat, haben sich die Personen unmittelbar für 10 Tage (bei Vorliegen der Omikron-Variante 14 Tage) selbständig in Quarantäne zu begeben, ohne dass es einer besonderen Aufforderung des Gesundheitsamtes bedarf. Dies gilt nicht für geimpfte Personen sowie Genesene, außer die positive Person ist mit der Virusvariante Omikron infiziert.

Alle Kontaktpersonen haben sich über das Onlineportal des Gesundheitsamtes des Kreises (www.steinburg.de) unverzüglich zu melden. Nach erfolgter Meldung erhalten diese Personen automatisch eine Absonderungsanordnung, welcher der Zeitraum der Absonderung zu entnehmen ist.

Eine telefonische Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt nur noch, wenn es Nachfragen gibt.

Auch erfolgt in der Regel kein Anruf mehr zum Ende der Absonderungszeit.

„Aufgrund der derzeitigen Arbeitsbelastung kann es ein paar Tage dauern, bis Ihnen die schriftliche Anordnung zugeht. Bitte sehen Sie von Anrufen im Gesundheitsamt ab und haben Sie ein paar Tage Geduld. Die Verhaltensregeln während der Absonderung können der Homepage entnommen werden.“ so Sonja Wilke, die Leitung des Gesundheitsamtes

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