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Übernahme der Arznei- und Verbandmittelkosten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit


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Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit behandelt werden müssen, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Arznei- und Verbandmittel zur Heilbehandlung.


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