Grundsteuerreform
Sie haben eine Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe einer Feststellungserklärung zur Grundsteuer für Ihr Wohneigentum erhalten und können nicht alle Angaben selbst liefern?
Den größten Teil der vom Finanzamt geforderten Informationen finden Sie hier.
Bei folgenden Daten können wir Ihnen helfen:
- Baujahr
- Garagen-/ Tiefgaragenstellplätze (nur bei baurechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen)
- Kernsanierung (nur bei baurechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, wenn z.B. die Statik durch die Sanierung betroffen wäre)
- Abbruchverpflichtung (nur bei gewerblichen Anlagen, die z.B. im Außenbereich errichtet wurden)
Wir benötigen dafür von Ihnen folgende Dinge:
- Anschreiben des Finanzamtes
- Einverständniserklärung, wenn die Unterlagen per E-Mail versendet werden sollen (bitte per Post)
- Ausgefülltes Formular (gerne per Mail)
Bitte melden Sie sich möglichst telefonisch oder per E-Mail bei Frau Saur.
E-Mail: saur@steinburg.de
Telefon: 04821 69 371
Postanschrift
Kreisbauamt
-Bauverwaltung-
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe