Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Thema Geflügelpest bleibt aktuell

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinburg weist nochmals mit Nachdruck darauf hin, dass das gesamte Geflügel im Kreis Steinburg, so wie es auch in dem gesamten Gebiet in Schleswig-Holstein vorgeschrieben ist, aufgestallt bleiben muss.

Die Seuchenlage in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern hat sich insgesamt noch nicht beruhigt. Allein in Niedersachsen hat es in 11 Geflügelhaltungen Ausbrüche von H5N8 gegeben. 240000 Stück Geflügel sind in diesem Bundesland bereits getötet worden.

Auch in anderen Bundesländern, wie z.B. in Sachsen-Anhalt, sind Hausgeflügelbestände betroffen.

Aus 16 verschiedenen europäischen Staaten wird das Auftreten der Geflügelpest HPAI H5N8 gemeldet.

Die Infektion breitet sich zurzeit mit einer großen Dynamik aus. Das Friedrich-Löffler-Institut spricht von einem nie zuvor gekannten Ausmaß bei den Fällen der Geflügelpest bei Wildvögeln, bei Hausgeflügel und in zoologischen Einrichtungen.

Die Stallpflicht gemäß der Tierseuchenrechtlichen Verfügung des Kreises Steinburg über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 09.11.2016 besteht deshalb nach wie vor.

Das bedeutet, dass weiterhin sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) eines Bestandes 

a) in geschlossenen Ställen oder 

b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) besteht, zu halten ist.  

Nur die Restriktionszonen und die darin festgelegten Schutzmaßnahmen zu den Ausbrüchen von Wildvogel-Geflügelpest in Burg, Kollmar, Brokdorf und St. Margarethen konnten aufgehoben werden.

Zeitgleich mussten jedoch ein neuer Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet aufgrund eines Ausbruches in Brunsbüttel festgelegt werden. 

Hiervon sind die Gemeinden Kudensee und Büttel als Sperrbezirk und die Gemeinden Aebtissinwisch, Brokdorf, Dammfleth, Ecklak, Landscheide, Neuendorf-Sachsenbande, Nortorf und Sankt Margarethen als Beobachtungsgebiet betroffen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 4. Januar 2017 in der Norddeutschen Rundschau  und auf der Internetseite des Kreises Steinburg veröffentlicht.

Die in den Restriktionszonen befindlichen Geflügelhalter werden vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt persönlich angeschrieben.

Bei Fragen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer 04821/69447 jederzeit zur Verfügung.

Nach oben