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Ortstafeln in Kollmar

„Nanu, neue Ortstafeln mitten in Kollmar?“ wird sich manch einer vielleicht verwundert fragen. Und der ein oder andere hat sich wohl auch schon darüber geärgert – das mag jedenfalls der Grund dafür sein, dass die im Frühling aufgestellten Tafeln von Unbekannten wieder entfernt bzw. zerstört wurden (das ist übrigens eine Straftat). Nun stehen neue Schilder dort. Warum?

Rechtlich ist das auf jeden Fall völlig in Ordnung so, und selbstverständlich gibt es dazu auch eine passende Verwaltungsvorschrift, nämlich die zu § 42 StVO zu Zeichen 310/311 (Ortstafel). Danach sind die Zeichen ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.
Und was bedeutet das „im richtigen Leben“? Das haben sich das Steinburger Kreisbauamt als für die Verkehrssicherung zuständiger Straßenbaulastträger, die Polizeidirektion Itzehoe und die Verkehrsaufsicht im April und bei der Verkehrsschau im Juni vor Ort angesehen.

In der Großen Kirchreihe in Kollmar (K 23) ist auf der betroffenen Strecke keine geschlossene Bebauung vorhanden, bzw. sie ist nicht erkennbar. Deshalb ist eben dieses Teilstück keine geschlossene Ortschaft und das wird durch das Aufstellen der Ortsausgangstafeln deutlich gemacht. Rechtlich ist gegen die Entscheidung der Unteren Straßenverkehrsbehörde nichts einzuwenden.

Nun mag die rechtliche Seite ja eine sein, aber wie ist es mit der praktischen? War es denn nicht vorher viel besser, als man auf diesem Teilstück nur 50 km/h fahren durfte? „Die Entscheidung ist auf jeden Fall auch tatsächlich gut und wichtig – sie dient dem Schutz der innerorts lebenden Menschen“, betont Michael Nahrwold, Leiter der Steinburger Verkehrsauf-sicht. „Weil auf dem Teilstück der K 23 keine zusammenhängende Bebauung zu erkennen ist, haben Autofahrer oft nicht gemerkt, dass sie noch in einer geschlossenen Ortschaft unterwegs sind und sind deshalb schneller gefahren. Weil dann ja auch kein Ortseingangsschild mehr kam, haben die Fahrer auch den Beginn der wirklich geschlossenen Ortschaft nicht erkannt und sind weiter zu schnell gefahren. Diese Gefahr haben wir durch die aufgestellten Ortstafeln hoffentlich gebannt.“

70 km/h darf man hier nun fahren. Hätten es nicht sogar 100 km/h sein müssen? „Das Teil-stück ist nicht nur kurvenreich, sondern gerade zu dieser Jahreszeit auch stark bewachsen und deshalb nicht sehr übersichtlich. Um Fußgänger und Radfahrer zu sichern wurde deshalb eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h angeordnet“, so Nahrwold – eine gute Lösung, nicht nur rechtlich, sondern vor allem auch praktisch zum Schutz und zur Sicherheit aller Verkehrsbeteiligten.

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