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Geflügelpest in Steinburger Putenhaltung – Bekämpfung wird fortgesetzt

Nach Ausbruch der Geflügelpest des Subtyps H5N5 in einem Putenbetrieb im Kreis Steinburg sind heute (24. Januar 2017) die Bekämpfungsmaßnahmen fortgesetzt worden. So wurde am Morgen die Tötung der rund 15.000 Tiere in einer zweiten Haltung durch einen spezialisierten Dienstleister eingeleitet. Dies ist in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschrieben, um die weitere Ausbreitung zu verhindern.

In dem Betrieb war am Wochenende die Geflügelpest ausgebrochen. In der zuerst betroffenen Haltung mit rund 3.400 Tieren starb binnen 48 Stunden mehr als die Hälfe der Puten, alle anderen Tiere wiesen die gleichen klinischen Symptome auf. Die Tötung dieser Tiere wurde am Montag abgeschlossen.

Für die Tiere in der zweiten Haltung wies das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), heute ebenfalls den hochpathogenen Erreger des Subtyps H5N5 nach. Es handelt sich damit um den gleichen Erreger wie in der ersten, kleineren Anlage. Auch in dieser Haltung waren bis zum Dienstagmorgen schon etliche Puten in Folge der Krankheit verendet. Für die weiteren beiden Haltungen konnte bislang kein aviäre Influenza-Virus nachgewiesen werden.

Um die Ursache der Einschleppung des Erregers soweit wie möglich zu klären, kam heute Vormittag ein epidemiologisches Expertenteam des FLI nach Steinburg. „Es gilt, alle möglichen Eintrags- und Verbreitungswege zu untersuchen. Dazu gehören u.a. Einstreu, Futter, Handels- und Transportwege sowie Betriebsmanagement“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck. Der Betrieb bleibt weiterhin abgesperrt.

Hintergrund:

Das Virus H5N5 wurde erstmals in einer Geflügelhaltung in Europa nachgewiesen. Im aktuellen Geschehen wurde er bislang nur bei wenigen Wildvögeln in Europa festgestellt. So wurde er nach Angaben des FLI in den Niederlanden, Montenegro, Italien und Kroatien entdeckt. Auch in Schleswig-Holstein wurde er bei einer Nonnengans aus Brunsbüttel nachgewiesen, bei welcher am 29. Dezember 2016 die Geflügelpest amtlich festgestellt wurde. Die abschließende Subtypisierung des Erregers ergab gestern den H5N5-Nachweis.

Nach Einschätzung des FLI handelt es sich um ein Mischvirus: ein sogenanntes reassortiertes Influenzavirus auf Basis des ursprünglichen H5N8. Mischviren von aviären Influenzaviren entstehen, wenn in einem infizierten Tier mehrere Virussubtypen zeitgleich auftreten und bei ihrer Vermehrung Erbmaterial austauschen.

Bisher wurden weltweit keine Fälle von Infektionen mit HPAIV H5N5 beim Menschen beobachtet. Das Auftreten von reassortierten aviären Influenzaviren vom Typ H5N5 ist laut FLI nicht überraschend und ändert weder die Risikoeinschätzung des Instituts zur Geflügelpest noch die Empfehlungen zu den durchzuführenden Maßnahmen.


Umfangreiche Informationen zum Geschehen im Land sind auf der Seite des Landesportals zu finden (www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest), sie werden regelmäßig aktualisiert.

(Medien-Information  24. Januar 2017) 

 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle[at]melur.landsh.de | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.melur.schleswig-holstein.de

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