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Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel

Ab ins Freie!

Die Stallpflicht für Hausgeflügel im Kreis Steinburg wird mit Wirkung vom 04. Mai 2017 aufgehoben.
Das Friederich-Loeffler-Institut bewertet in seiner aktuellen Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV (hochpathogener aviärer Influenzavirus) in Deutschland vom 31. März 2017 das Eintragsrisiko durch Wildvögel in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkten oder indirekten Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel weiterhin in Gebieten, in denen HPAIV H5-infizierte Wildvögel gefunden werden, als hoch. In anderen Gebieten, in denen für längere Zeit keine HPAIV H5-Nachweise aufgetreten sind und keine Wasservogelansammlungen beobachtet werden, wird das Risiko als gering eingestuft.

Vor dem Hintergrund, dass sich das Geflügelpestgeschehen in Schleswig-Holstein im Abklingen befindet und dass im Kreis Steinburg in den letzten dreißig Tagen kein HPAIV H5 bei Wildvögeln festgestellt wurde, wird es als vertretbar angesehen, die vollständige Aufhebung der Anordnungen zur Aufstallung des Geflügels im Kreis Steinburg zu ermöglichen. Das Ergebnis einer aktuellen Risikobewertung ergab, dass im Kreis Steinburg die Voraussetzungen für eine vollständige und ersatzlose Aufhebung des Gebots zur Aufstallung von Hausgeflügel erfüllt sind.

Ausführliche Informationen gibt die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 02. Mai 2017, die als Amtliche Bekanntmachung Nr. 54/2017 auf der Homepage des Kreises unter www.steinburg.de veröffentlicht ist.

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