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Nicht in Deutschland gemeldet? Empfangsberechtigter für Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen benötigt

Ab 01.06.2015: Bei der Beantragung von Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen muss ab dem 01.06.2015 ein Empfangsberechtigter genannt werden, sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland besteht. 

Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt Kurzzeitkennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen.

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