Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Saisonkennzeichen

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, sofern kein Personalausweis vorhanden
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
  • Vollmacht bei Vertretung (zusätzlich gültiger Personalausweis oder Pass des Vertreters) finden Sie hier unter dem Namen "Vollmacht für die Zulassungsbehörde"
  • Gültiger HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code der Versicherungsgesellschaft) mit Angabe des Saisonzeitraumes
  • SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) den Vordruck erhalten Sie hier
  • Sollte das Fahrzeug für landwirtschaftliche Nutzung zugelassen werden, ist vom Fahrzeughalter anstelle der Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer der Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerbefreiung (Landwirtschaft) auszufüllen (den Vordruck finden Sie hier).
  • Zusätzlich

    • bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes (den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige")

  • Sollten Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines sein, beachten Sie bitte den Punkt "Zulassungsbescheinigung vor dem 01.10.2005"

Zusatzinformation

  • Ein Saisonkennzeichen ist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gültig. Sie wählen einen Monatszeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate) aus, in dem Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenhälfte eingeprägt. Das Fahrzeug ist immer für volle Monate zugelassen, d.h. vom ersten bis zum letzten Tag des Monats. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum benutzt und abgestellt werden.
  • "H-Kennzeichen", "E-Kennzeichen" und grüne Kennzeichen können auch in Kombination mit einem Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Allerdings wäre bei einem "H" - bzw. "E" - Kennzeichen lediglich in der Regel eine vierstellige Kennzeichenkombination möglich (z.B. IZ XX10 H 04/10).

Gebühr

31,20 EUR

Um weitere Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Volltextsuche.

Nach oben