Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

„H-Kennzeichen“ für historische Fahrzeuge

Was ist ein „H-Kennzeichen“?
Fahrzeuge mit „H-Kennzeichen" werden vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes eingesetzt.
Die Besteuerung dieser Fahrzeuge erfolgt pauschal mit 191,73 EUR / Jahr (Krafträder: 46,02 EUR/ Jahr).

Wann wird ein „H-Kennzeichen“ zugeteilt?
Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, welches mindestens 30 Jahre alt ist und welches weitestgehend dem Originalzustand entspricht, können Sie ein Oldtimerkennzeichen („H-Kennzeichen") beantragen. Hierzu musst zunächst ein Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer („H-Gutachten“) eingeholt werden.
Ein Oldtimerkennzeichen kann auch in Kombination mit einem Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Allerdings wäre dann in der Regel lediglich eine vierstellige Kennzeichenkombination möglich (z.B. IZ XX10 H 04/10).
Die amtlichen Kennzeichen bekommen ein „H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt, welche maximal sieben Stellen ohne das „H“ enthalten darf.


Um ein Fahrzeug, welches bereits auf Ihren Namen zugelassen ist, als Oldtimer anmelden zu können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:


• Zulassungsbescheinigung Teil I
• Zulassungsbescheinigung Teil II
• Gültiger HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
• Gutachten gemäß § 23 StVZO
• Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen ist)

Gebühr

31,20 EUR

 

 

Um weitere Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Volltextsuche.

Nach oben