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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Die anfallenden Verwaltungsgebühren der Führerscheinstelle können Sie mit der EC-Karte bezahlen (Pin-Eingabe ist erforderlich).
Mit einer Kreditkarte oder einer EC-Karte einer ausländischen Bank kann nicht bezahlt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt

Bei einem Antrag zu den Fahrerlaubnisklassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:

  • gültiger Pass mit Meldebescheinigung
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Kopie der gültigen ausländischen Fahrerlaubnis
  • Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis eines beeidigten oder öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzers
  • Nachweis der Begründung eines Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland (bei ausländischen Staatsangehörigen) bzw. Nachweis über 185 Tage ununterbrochenen Auslandsaufenthalt (bei deutschen Staatsangehörigen)
  • Sehtest
  • Nachweis über "Erste Hilfe" (Online-Erste-Hilfe-Kurse werden bundesweit nicht anerkannt)

Bei einem Antrag zu den Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE zusätzlich zu den o. g. Unterlagen:

  • ein augenfachärztliches Gutachten
  • eine ärztliche Untersuchung
  • Reaktionstest vom Betriebs- oder Arbeitsmediziner (nur für die Klassen D, DE, D1 oder D1E)
  • Nachweis über "Erste Hilfe" (Online-Erste-Hilfe-Kurse werden bundesweit nicht anerkannt)

Zusatzinformationen

  • Bei Umschreibung der Klassen D, DE, D1 oder D1E:

    • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG (beim örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen)

  • Der Antrag ist über eine Fahrschule zu stellen.
  • Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein.
  • Der ausländische Führerschein ist bei Aushändigung der deutschen Fahrerlaubnis an die Fahrerlaubnisbehörde auszuhändigen.
  • Mit einer außerhalb der EU oder des EWR erteilten Fahrerlaubnis dürfen Inhaber, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland begründen, nur noch 6 Monate nach Begründung von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen. Ausnahme: Wenn von vornherein feststeht, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate haben werden, dann können Sie die Verlängerung der Fahrberechtigung (gebührenpflichtig) bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Entsprechende Nachweise über Ihren Aufenthalt müssen vorgelegt werden. Weitere Informationen zu der Ausnahmeregelung erhalten unter fahrerlaubnisbehoerde[at]steinburg.de, Tel. (0 48 21) 69 503.

Gebühr

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