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EU-Kartenführerschein Direktversand

Rechtsgrundlage: Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

 

Die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Steinburg bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei in Berlin den Direktversand von EU-Kartenführerscheinen an. Der EU-Kartenführerschein wird von der Bundesdruckerei direkt zur Antragstellerin bzw. zum Antragsteller nach Hause geschickt.

Ein zusätzlicher Gang zur Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle), um den neuen EU-Kartenführerschein abzuholen, ist nicht mehr notwendig.

 

Der Direktversand ist möglich bei:

·         Umtausch eines alten Papierführerscheins (grau oder rosafarben) in einen EU-Kartenführerschein

·         Umtausch/Verlängerung eines EU-Kartenführerscheins

·         einem Ersatzführerschein aufgrund Verlust oder Diebstahl

·         einem Ersatzführerschein aufgrund einer Namensänderung

·         einer Änderung von Auflagen (z.B. Austragen einer Sehhilfe)

·         einer Eintragung der Schlüsselzahl B96, 196, 197

·         beim Wechsel vom begleiteten Fahren mit 17 (rosafarbene Prüfbescheinigung) in einen EU-Kartenführerschein ab 18 für Klasse B

 

In den folgenden Fällen ist der Direktversand nur eingeschränkt möglich:

·         Bei einer Verlängerung einer Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnis (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE)

·         einer Erweiterung der Fahrerlaubnis auf zusätzliche Klasse/n

 

In allen anderen Fällen, z. B. bei Erst- oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, einer bereits abgelaufenen Fahrerlaubnis, Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis, wenn mehrere Führerschein-Klassen eingetragen sind oder beantragt wurden, ist ein Direktversand leider nicht möglich.

 

Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle zur Identifikation und Unterschrift weiterhin erforderlich.

 

Ablauf:

Beim Direktversand sendet die Bundesdruckerei in Berlin den EU-Kartenführerschein direkt per Einwurf-Einschreiben an die Meldeadresse der Antragstellerin/des Antragstellers. Der EU-Kartenführerschein wird an den Hauptwohnsitz geschickt, der auf dem Führerscheinantrag angeben wurde bzw. auf dem Ausweisdokument ersichtlich ist. Sobald der EU-Kartenführerschein im Briefkasten der Empfängerin bzw. des Empfängers liegt, gilt dieser als zugestellt. Sofern sich die Anschrift nach der Führerscheinantragstellung ändert, ist dies der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) umgehend mitzuteilen. Mehrkosten, die z.B. durch ein erneutes Versenden des Führerscheins entstehen, sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller selbst zu tragen.

 

Datenschutzhinweis: Die Adressdaten werden von der Bundesdruckerei ausschließlich für den einmaligen Zweck des Direktversands verwendet.

 

Im Rahmen des Direktversandes verbleibt der alte Führerschein im Besitz der Antragstellerin/des Antragsstellers. Im Rahmen der Antragstellung wird der alte Führerschein durch einen Stempel bzw. Aufkleber vor Ort nachträglich befristet. Auf diese Weise wird ohne weitere Kosten sichergestellt, dass für die Zeit bis zum Erhalt des neuen EU-Kartenführerscheins die Antragstellerin/der Antragsteller weiterhin im Besitz eines Nachweises über die Fahrerlaubnis ist. Der bisherige Führerschein ist längstens bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins gültig.

 

Voraussetzung:

Der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers muss sich im Kreis Steinburg befinden.

 

Gebühren:

Für den Direktversand des Führerscheins fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,10 EUR an.

Eine Bar- oder EC-Zahlung ist möglich.

 

Hinweise:

Wenn der Führerschein nicht innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eintrifft oder Eintragungen im Führerschein nicht richtig sind, wenden Sie sich umgehend an die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle). Die Führerscheinstelle setzt sich dann mit der Bundesdruckerei zwecks Sendungsverfolgung beziehungsweise der erforderlichen Anpassungen Ihres EU-Kartenführerscheins in Verbindung. Eine eigenständige Nachfrage bei der Bundesdruckerei ist nicht möglich.

 

Die nachträglich befristeten Führerscheine werden in Deutschland anerkannt, eine Akzeptanz im Ausland kann jedoch nicht garantiert werden! Bei anstehenden Auslandsfahrten ist daher unter Umständen kein Direktversand möglich, sofern Sie aus diesem Grunde die vorzeitige Befristung nicht wünschen. 

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