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Befahren gewichtsbeschränkter Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen

Begriffsbestimmung

Ausnahmen zum Befahren gewichtsbeschränkter Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen und Wege sind in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller möglich. Eine Ausnahmegenehmigung darf nur in besonders dringenden Fällen erteilt werden. Die Sicherheit des Verkehrs darf durch die Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden. Falls erforderlich, wird dies durch entsprechende Auflagen und Bedingungen gewährleistet.

Antragsverfahren

Die Antragsformulare können Sie jederzeit hier herunterladen.

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular senden Sie bitte mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I an den Kreis Steinburg.

Per Fax: (0 48 21) 69 9 569

per E-Mail: struckmann[at]steinburg.de

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei Wochen.

Für spezielle Fragen zum Themengebiet Befahren gewichtsbeschränkter Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin Frau Struckmann unter der Rufnummer (0 48 21) 69 569 (in Vertretung Frau Puvogel, Telefon: (0 48 21/ 69 521)) zur Verfügung.

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