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Stiftung Mutter und Kind

Stiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens

Zweck der Stiftung ist es, Mittel zur Verfügung zu stellen für ergänzende Hilfen, die werdenden Müttern die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern.

  • Auf Leistungen aus der Stiftung Mutter und Kind besteht kein Rechtsanspruch
  • Bewilligungen erfolgen im Auftrage der Stiftung „Familie in Not“

Anträge dürfen nur vor der Geburt entgegengenommen werden, vorrangig in den ersten Schwangerschaftsmonaten. Antragstellerinnen, die sich wegen einer Notlage an die Beratungsstelle wenden, ist unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen Hilfe zu gewähren.

Ansprechpartner
NameFrau Vogl-Baade
Beratung und AntragstellungMontag 8.00 bis 11.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 11.00 Uhr
Zimmer40
Telefon04821/69 344
Fax04821/699 344
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