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Antrag auf Eigenkompostierung

Sie möchten sich von der Verpflichtung eine Biotonne zu nutzen, befreien lassen. Diese Möglichkeit besteht nach § 17 der Abfallentsorgungssatzung nur dann, wenn sämtliche auf Ihrem Grundstück anfallenden Bioabfälle vor Ort vollständig und fachgerecht verwertet werden. Auch Speiseabfälle, Lebensmittelreste, Wildkräuter und kranke Pflanzenteile dürfen dann nicht in den Restabfall entsorgt werden, sondern müssen kompostiert werden. Der Kompost muss auf Ihrem Grundstück verwertet werden.

Bitte senden Sie uns den Befreiungsantrag ausgefüllt und vom Grundstückseigentümer unterschrieben zurück.

Der Kreis Steinburg ist nach § 5 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung berechtigt, die Eigenkompostierung zu kontrollieren. Beachten Sie bitte, dass jegliche Änderung, die diesen Antrag betreffen, wie z.B. Einstellung der Kompostierung, unverzüglich dem Umweltamt des Kreises Steinburg mitgeteilt werden müssen.

Die Datenschutzhinweise finden Sie hier.
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