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SEPA-Lastschriftverfahren/Einzugsermächtigung

Mit der Einführung eines Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes, auf Englisch Single Euro Payments Area (SEPA) wurden die bisherigen inländischen Lastschriftverfahren in das SEPA-Lastschriftverfahren umgewandelt. Rechtliche Voraussetzung für den Einzug einer SEPA-Lastschrift ist ein gültiges Mandat. Dieses ist schriftlich durch den Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger zu erteilen.

Damit die Abfallgebühren vom Konto des Grundstückseigentümers abgebucht werden können, muss vom Grundstückseigentümer ein Formular „SEPA-Basis-Lastschriftmandat“ ausgefüllt und unterschrieben an den Kreis Steinburg, Amt für Umweltschutz, Abt. Abfallwirtschaft geschickt werden.

Wenn Sie ein neues Formular benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Sachbearbeiter/in.

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